Im Schadenfall beteiligt der Versicherer den IT-Freiberufler (Versicherungsnehmer) an den entstehenden Schadenaufwendungen, um Bagatellschäden abzuwälzen und den Versicherten in die Mitverantwortung für die entstandenen Kosten zu nehmen. Dadurch können Versicherungsbeiträge günstiger kalkuliert werden.
Um das Kostenrisiko für den Freiberufler überschaubar zu halten, sollte die Selbstbeteiligung im Schadensfall fest oder zumindest nach oben "gedeckelt" sein (z.B. 10% max. jedoch € 5.000,00).
Ansonsten könnte eine im ersten Moment niedrig erscheinende Selbstbeteiligung von 5 % bei einem Schaden von z. B. 1 Mio. Euro trotzdem bedrohliche Ersatzleistungen des IT-Experten nach sich ziehen.
Bei allen KuV24-Versicherungsvarianten gibt es nur fixe Selbstbehalte:
Bei Vermögensschäden und Sachschäden gilt eine geringe Selbstbeteiligung in Höhe von € 500,00. Für Personenschäden entfällt die Selbstbeteiligung komplett.
Lediglich für Ansprüche, die vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden, besteht ein branchenüblich erhöhter Mindestselbstbehalt von 15.000 €.
Bei allen KuV24-Versicherungsvarianten gibt es nur fixe Selbstbehalte:
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500,00 € je Schadenfall |
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