Sublimite sind Unterversicherungssummen für bestimmte beitragsfrei mitversicherte Teilrisiken (Bearbeitungsschäden, Mietsachschäden, Allmählichkeitsschäden, etc.).
Ein Haftpflichtvertrag sollte keine Sublimite vorsehen. Sonst wird mit einer auf den ersten Blick hohen Versicherungssumme der Anschein erweckt, dass ein umfassender Versicherungsschutz besteht, im Schadenfall ist dann jedoch festzustellen, dass viele mitversicherte Nebenrisiken nur unzureichend abgedeckt sind (z.B. Bearbeitungsschäden limitiert auf € 50.000,00).
Sublimite werden i.d.R. auf die gesamte Versicherungssumme angerechnet und stehen nicht zusätzlich zur Versicherungssumme zur Verfügung.
Bei allen KuV24-Versicherungsvarianten bestehen keine Sublimite.
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