Ja, der Versicherungsschutz der IT-Haftpflicht von KuV24 besteht bis zu 10 Jahren nach Beendigung des Versicherungsvertrages (Nachmelde- bzw. Nachhaftungsfrist). Allerdings muss die Tätigkeit, die zum Schaden geführt hat, vor Ablauf des Versicherungsvertrages erbracht worden sein.
Auszug aus den Versicherungsbedingungen (III. Versicherter Zeitraum. Ziffer 2):
Versicherungsschutz besteht nur für Versicherungsfälle, die dem Versicherer nicht später als 10 Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden.
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