Eigenschaden-Deckung

Generell ist in der Haftpflichtversicherung nur die Schädigung eines Dritten versichert.

Über den Eigenschadenbaustein, den manche Versicherer anbieten, können jedoch eigene Schäden in den Versicherungsschutz einbezogen werden. Im Fall der IT-Haftpflicht sind dies

  • Schäden durch Unredlichkeit (Unterschlagung, Untreue oder Betrug) von angestellten und freien Mitarbeitern, die in einem direkten Vertragsverhältnis zu Ihnen stehen.
  • Ersatz der Wiederherstellungskosten bei Zerstörung der eigenen Homepage durch Hackerangriffe.

Siehe auch

RPC-Deckung

 

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