Leistungsunterschiede der Tagegeld-Absicherungsformen

Zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankengeldabsicherung und der IT-Tagegeldabsicherung von KuV24 gibt es erhebliche Unterschiede in fast allen untersuchten Kriterien.

Vergleichen Sie anhand der von KuV24 recherchierten Leistungsaufstellung:

Untersuchte Kriterien Gesetzliches Tagegeld Privates Tagegeld* IT-Tagegeld von KuV24
Max. versicherbarer Betrag? max. 70 % vom Arbeitseinkommen
bis zur Beitrags-
Bemessungsgrenze
max. steuerrechtlicher GewinnSteuerrechtlicher Gewinn nach § 4 (4) AVB
= Einnahmen abzügich Betriebsausgaben (Peronlakosten, Miete, Leasing, Bürokosten, Abschreibungen)
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gesamtes EinkommenErläuterung zum Einkommen
- Fortlaufende Betriebsausgaben
(z.B. Gehälter, Mieten, Steuern, Abschreibungen, Schuldzinsen)
- entgangener Betriebsgewinn
- Schadenminderungskosten
(bei Betriebsunterbrechung aufgrund Sachschaden)
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max. versicherbarer Tagessatz € 91,87
(Kürzungen aufgrund geringeren Gewinns möglich)
max. Gewinn umgerechnet auf Tagesbasis (zudem i. d. R. Höchstgrenzen in den Annahmerichtlinien der einzelnen Versicherer) € 700,00
bzw. Vers.-Summe p. a. € 252.000
(Vers.Summe = Tagessatz x 360)
Leistung bei Krankheit und Unfall ja ja  ja
Leistung bei Betriebsunter-brechung aufgrund Sachschäden nein nein jaBetriebsunterbrechung aufgrund Sachgefahren
Feuer, Blitzschlag, Explosion
Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus
Austritt von Leitungswasser
Sturm, Hagel und weitere Elementargefahren
(für alle Punkte Karenzzeit 0 Tage!)
Quarantäne in Zusammenhang mit einer Seuche
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maximale Leistungsdauer? 18 Monate innerhalb von drei Jahren solange vorüber-gehende Arbeitsunfähigkeit vorliegtVorübergehende Arbeitsunfähigkeit
z.B. bis Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit vorliegt
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24 Monate
Verkürzung der Karenzzeit bei stationärem Aufenthalt oder Unfall?  nein nein jaVerkürzung der Karenzfristen bei IT-EKS
Bei stationärem Aufenthalt oder Unfall
Minus 7 Tage Karenzzeit
(vereinbart z.B. 28 Tage: Leistung bereits nach 21 Tagen)
Bei Betriebsunterbrechung durch Sachschäden
generell 0 Tage Karenzzeit (!)
Bei Quarantäne
generell 2 Tage Karenzzeit
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Anrechnung der bisherigen Karenzzeit bei Rückfallerkrankungen und wiederholter Arbeitsunfähigkeit nein nein
(nach AVB / bzw.
MB/KTz.T. abweichende Bedingungen bei manchen Krankentagegeld-VersicherernMehr Informationen )
ja,
innerhalb von 6 Monaten addiert sich die Karenzzeit
Beitragsberechnung auf Basis des Einkommens
bzw. bei Selbst. / Freiber. auf Basis des Gewinns ( max. € 47.250 p.a. = Beitragsbemessungs-grenze) mal Beitragssatz der Kasse

in Abhängigkeit vom

  • Geschlecht
  • individuellem Eintrittsalter
  • Tagegeldsatz
"Unisex-Tarif",
bis Eintrittsalter 45 konstanter Beitrag,
Beitrag = Faktor x Tagegeldsatz bzw. Vers.-Summe
Leistungen im Ausland ? nein, nur BRD nein, nur BRD
jedoch bei akut auftretenden Krankheiten und Unfällen Leistung (nur) für die Dauer eines stat. Aufenthaltes im KH
ja, weltweit

Steuerliche Auswirkung?

privater Vertrag, berücksichtigungsfähig als beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 EStG privater Vertrag, berücksichtigungsfähig als beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 EStG i. d. R. gewerblicher Vertrag, Beiträge können daher als Betriebs-
ausgaben angesetzt werdenSteuerliche Behandlung von IT-EKS als Betriebsausgabe
Beiträge zur IT-EKS Betriebsunterbrechungs-Versicherung werden i.d.R. vom Finanzamt als BETRIEBSAUSGABEN anerkannt. Leider gibt es bisher KEINE bundeseinheitliche Festlegung der Obersten Finanzbehörde.
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Steuerliche Bewertung der Leistung steuerfrei steuerfrei  i. d. R. Betriebs- einnahme,
Gewinnanteil ist nach Abzug der Kosten zu versteuern


* Grundlage für den Vergleich sind die Musterbedingungen für die private Krankentagegeldversicherung (MB/KT). Versicherungsgesellschaften vereinbaren teilweise abweichende Regelungen zu den MB/KT.

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