Gilt die vereinbarte Selbsbeteiligung immer?

Ihre Frage:

Hallo, eine kleine Frage zur IT-Haftpflicht. Beispiel: Beim Kundenbesuch stoße ich eine 300,- Vase um. Gilt hier bei diesem Nicht-IT-Schaden auch die Selbstbeteiligung?

Das KuV24-Expertenteam antwortet:

Vielen Dank für Ihre Frage.
Die vereinbarte Selbstbeteiligung, je nach gewünschter Versicherungsvariante, greift für typische IT-Schäden (Vermögensschäden) wie auch für Sachschäden. Der Selbstbehalt entfällt, soweit sich ein Versicherungsfall auf einen Personenschaden bezieht. Diese Regelungen finden Sie auch in den Versicherungsbedingungen auf Seite 9 der Bedingungen (Leistungen des Versicherer).

Damit fällt auch Ihr beschriebener Schadenfall der beschädigten Vase innerhalb der Selbstbehaltsregelung.

KuV24.de hat sich ganz bewusst für Tarife mit einem Selbstbehalt entschieden. Für uns erscheint es viel wichtiger kostengünstige und beitragsstabile Versicherungstarife mit hohen Versicherungssummen anzubieten.
Die sogenannten Kleinschäden (oder Frequenzschäden), die einen erheblichen Kostenaufwand in der Schadenregulierung beim Versicherer verursachen, sollten unserer Meinung nach nicht originärer Absicherungszweck einer IT-Haftpflichtversicherung sein.

Durch diese Tarifpolitik konnten wir die Versicherungsprämien gegenüber der Versicherungsgesellschaft seit mehr als 5 Jahren stabil halten. Eine Prämienerhöhung in dieser Zeit hat nicht stattgefunden. Wir konnten sogar bei einigen Varianten eine Beitragsreduzierung beim Versicherer durchsetzen. Auch für 2010 sind derzeit keine Erhöhungen geplant.

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