Versicherungsschutz für Tätigkeit als Internet-Provider?

Ihre Frage:

In Ihren NET-IT Bedingungen schließen Sie unter Punkt II. Absatz 4. Ausfälle beim Internet-Providing aus. Mich interessiert, wie die Sachlage bei Ausfällen eines angemieteten Root-Servers ist?

Das KuV24-Expertenteam antwortet:

Zuerst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass Ihre Interpretation von Punkt II. Absatz 4 unserer Net-IT Bedingungen nicht richtig ist. Ausfälle im Zusammenhang mit Internet-Providing sind versichert. Ausgeschlossen ist ein Schaden nur dann, wenn Sie mit Ihrem Provider (bei dem Sie den Root-Server angemietet haben) eine einzelvertragliche Haftungsfreistellung vereinbart haben.

In diesem Fall würde der Provider nämlich seinerseits in keiner Weise für den Ausfall haften. Dem Versicherer wäre durch eine derartige Vereinbarung die nach § 86 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) vorgesehene Regeressmöglichkeit genommen. Der Versicherer könnte dann nach der Schadenabwicklung seine Ersatzansprüche nicht beim wahren Verursacher oder Mitverursacher geltend machen.

Ich zitiere hierzu die Versicherungsbedingungen Net-IT 01/2008, II. Risikoausschlüsse 4. :
"Ansprüche wegen des Ausfalls oder der mangelhaften Bereitstellung von Internetproviding- oder Telekommunikations-Dienstleistungen durch Dritte (sind nicht versichert)… soweit der Versicherungsnehmer aufgrund vertraglicher Vereinbarungen auf seinen Regressanspruch gegen diesen Dritten verzichtet hat".

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