Die Mindestlaufzeit des Haftpflichtvertrages beträgt grundsätzlich 12 Monate. Beginnt Ihre Versicherung unterjährig, ist die verbleibende Laufzeit bis zum Jahresende kürzer als 12 Monate. Daher verlängert sich der neu abgeschlossene Vertrag bis zur Hauptfälligkeit des nächsten Jahres. Im ersten Jahr wird der Beitrag nur anteilig berechnet, im Folgejahr wird Anfang Januar der gesamte Jahresbeitrag erhoben.
Beispiel für „Hauptfälligkeit 01. Januar":
Die erste ordentliche Kündigungsmöglichkeit besteht mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des zweiten Kalenderjahres. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr.
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