Warum beträgt die Laufzeit bei  Wahl der "Hauptfälligkeit zum 01. Januar" i.d.R. mehr als 12 Monate?

Die Mindestlaufzeit des Haftpflichtvertrages beträgt grundsätzlich 12 Monate. Beginnt Ihre Versicherung unterjährig, ist die verbleibende Laufzeit bis zum Jahresende kürzer als 12 Monate. Daher verlängert sich der neu abgeschlossene Vertrag bis zur Hauptfälligkeit des nächsten Jahres. Im ersten Jahr wird der Beitrag nur anteilig berechnet, im Folgejahr wird Anfang Januar der gesamte Jahresbeitrag erhoben.


Beispiel für „Hauptfälligkeit 01. Januar":

  1. Antragstellung und Beginn der Police am 23.09. des Jahres.
  2. Der Vertrag läuft bis zum 31.12. des Antragsjahres (= 3 Monate und 1 Woche) und das darauf folgende Jahr (also insgesamt 15 Monate und 1 Woche).


Die erste ordentliche Kündigungsmöglichkeit besteht mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des zweiten Kalenderjahres. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr.

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