Ja, solange nicht schon der Schaden vor Versicherungsbeginn eingetreten ist, sind auch alle Projekte und Tätigkeiten vor Versicherungsbeginn bei der IT-Haftpflicht von KuV24 mitversichert.
Das heißt: Schäden, die nach Beginn der Versicherung eintreten, sind auch dann versichert, wenn die Tätigkeiten, durch die der Schaden ursächlich entstanden ist davor ausgeführt wurden (ohne zeitliche Begrenzung).
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