Nein, durch die sog. offene Deckung der IT-Haftpflichtversicherung von KuV24 gibt es keine Einschränkungen des Versicherungsschutzes für nach Vertragsschluss neu hinzugekommene IT-Tätigkeiten, sofern diese nicht ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Somit müssen neue Projekte und Tätigkeiten auch nicht dem Versicherer gemeldet werden.
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