Maximierung der Versicherungssumme

Grundsätzlich stehen die Versicherungssummen je Schadenfall zur Verfügung. Die Gesamtleistung des Versicherers für ALLE Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres wird jedoch meistens auf das Doppelte der Versicherungssumme begrenzt (sogenannte 2-fache Maximierung).

Beispiel: Vereinbarte Versicherungssumme 2,5 Mio. € (2-fach maximiert)
Dann zahlt der Versicherer pro Schaden max. 2,5 Mio. €. Für alle Schäden eines (Versicherungs-) Jahres zahlt er jedoch maximal 5,0 Mio. €.

Bei der angebotenen IT-Haftpflichtversicherung besteht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden eine 2-fache Maximierung der Versicherungssummen.

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