Projektversicherung

Der Baustein Projektversicherung setzt sich aus vier Komponenten zusammen. Mit dieser (beitragspflichtigen) Leistungserweiterung können die besonderen Risiken aus IT-Projekt- und Honorarverträgen abgesichert werden.

  • Geheimhaltung und Datenschutz
    werden vertragliche Geheimhaltungs-, Vertraulichkeits- bzw. Datenschutzvereinbarungen verletzt (auch bei Vereinbarung von Vertragsstrafen), so besteht eine Höchstentschädigung von € 25.000,--.
  • Wettbewerbsrecht
    werden Ansprüche aus vertraglich vereinbarten Wettbewerbsverboten gelten gemacht, so besteht eine Höchstentschädigung von € 25.000,--.
  • Außerordentliche Kündigung
    Ersatz von ausstehenden Honoraren bei außerordentlicher Kündigung durch den Auftraggeber. Versicherungsschutz besteht jedoch nur für Projektverträge, die nach Versicherungsbeginn bzw. nach Einschluss dieser Leistungserweiterung geschlossen wurden. Auch hier ist die Höchstentschädigung auf € 25.000,-- begrenzt.
  • Nachhaftung
    die Nachhaftungsfrist nach Aufgabe der Tätigkeit als IT-Dienstleister und IT-Experte gilt für bis zu 6 Monate verlängert.


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