Welche Formen der Berufsunfähigkeitsabsicherung gibt es?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zielt darauf ab, die Leistungsfähigkeit im ausgeübten Beruf bzw. der selbständigen/freiberuflichen Tätigkeit zu versichern. Die Absicherung des BU-Risikos kann durch verschiedene Versicherungen mit unterschiedlicher Vertragsgestaltung vorgenommen werden. Selbstverständlich gibt es für jede Absicherungsform Vor- und Nachteile, die es zu beachten gilt.

Generell gibt es folgende Gruppen von Berufsunfähigkeits-Angeboten

 

Selbständige Verträge (SBU) und Zusatzversicherungen (BUZ) können unterschiedliche Regelungen beinhalten, was den Leistungsanspruch für den Versicherten betrifft:

Klassisch: Pauschalregelung

  • Beeinträchtigung der Berufsausübung ab 50 %: BU-Rente wird in voller Höhe gezahlt
  • Beeinträchtigung der Berufsausübung bis 50 %: kein Anspruch auf die BU-Rente

Alternative: Staffelregelungen

  • Einschränkung der Berufstätigkeit von 25 % bzw. 33 1/3 %: Anspruch auf 25 % bzw. 33 1/3 % der versicherten BU-Rente

 

Achtung: In diesem Fall beträgt die Versicherungsleistung bei 50 % Berufsunfähigkeit jedoch nur 50 % der versicherten BU-Rente. Erst bei 75 % bzw. 66 2/3 % Berufsunfähigkeit besteht ein Anspruch auf die volle Berufsunfähigkeitsrente.

Brutto- und Nettobeitrag bzw. Zahlbeitrag - Überschüsse bei der BU

Die Versicherer haben ihre Versicherungsbeiträge nach dem "Prinzip kaufmännischer Vorsicht" so zu kalkulieren, dass die Versicherungsleistung auch bei schlechtem Schadensverlauf aus den Beitragseinnahmen erbracht werden kann.

Bruttobeitrag

Deshalb ist der vertraglich geforderte Beitrag (Bruttobeitrag) stets höher als die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu erwartenden Kosten. Die während der Vertragslaufzeit auf die Beiträge regelmäßig entstehenden Überschüsse aus geringeren Schadenskosten, Einsparung von Verwaltungskosten und Erträgen aus vorübergehender Kapitalanlage kommen jedoch den Versicherten zugute.

Netto-/Zahlbeitrag

Werden die Überschüsse regelmäßig mit dem Beitrag verrechnet (so genannte Beitragsverrechnung) reduziert sich der laufende Beitrag entsprechend. Dieser niedrigere Beitrag wird Nettobeitrag oder auch Zahlbeitrag genannt.

Überschüsse

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, den Versicherungsnehmer an den Überschüssen zu beteiligen. Dies wird bei Vertragsabschluss vereinbart.

Verwendung der Überschüsse

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